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Abrechnung

Meine Honorare werden gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), teilweise erhöht um den Steigerungssatz 1,1 berechnet.

Da Heilpraktiker nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen, erfolgt bei gesetzlich krankenversicherten Patienten in der Regel keine Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungskosten durch gesetzliche Krankenkassen. Einzelne Krankenkassen beteiligen sich jedoch im Wege einer freiwilligen Satzungsleistung an den Behandlungskosten. Da dies eine Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse voraussetzt, rate ich dringend, sich vor Aufnahme der Behandlung bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer (teilweisen) Übernahme der Behandlungskosten zu informieren.

Mitglieder privater Krankenkassen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen (teilweisen) Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung bzw. dem Beihilfeträger haben. Eine Erstattung durch einen Kostenträger ist von den jeweils vereinbarten Leistungsvoraussetzungen bzw. Tarifmerkmalen abhängig und von der Höhe des Rechnungsbetrages. Das heißt ggf. müssen Sie einen Teilbetrag als Eigenanteil leisten.

Ich biete lediglich "bar" Zahlung in meiner Praxis an. Sie erhalten eine Quittung, die Sie ggf. auch steuerlich geltend machen können. Sind Sie privat krankenversichert bzw. haben eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker oder sind beihilfeberechtigt, stelle ich Ihnen selbstverständlich eine Rechnung aus, die Sie bei Ihrem Versicherer/Beihilfe einreichen können.

Das Erstgespräch mit ausführlicher Anamnese dauert ca. 1-2 Stunden. Das Honorar dafür beträgt 90 €. 

Sie erhalten beim ersten Termin in meiner Praxis eine Honorarvereinbarung mit dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker sowie eine Auflistung der in meiner Praxis voraussichtlich zu erwartenden Kosten.

Falls Sie Fragen zur Abrechnung oder den zu erwartenden Kosten haben, melden Sie sich gerne telefonisch bei mir.

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