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Abrechnung

Meine Honorare werden gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet.

Da Heilpraktiker nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen, erfolgt bei gesetzlich krankenversicherten Patienten in der Regel keine Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungskosten durch gesetzliche Krankenkassen. Einzelne Krankenkassen beteiligen sich jedoch im Wege einer freiwilligen Satzungsleistung an den Behandlungskosten. Da dies eine Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse voraussetzt, rate ich dringend, sich vor Aufnahme der Behandlung bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer (teilweisen) Übernahme der Behandlungskosten zu informieren.

Mitglieder privater Krankenkassen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen (teilweisen) Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung bzw. dem Beihilfeträger haben. Eine Erstattung durch einen Kostenträger ist von den jeweils vereinbarten Leistungsvoraussetzungen bzw. Tarifmerkmalen abhängig und von der Höhe des Rechnungsbetrages. Das heißt ggf. müssen Sie einen Teilbetrag als Eigenanteil leisten.

Sie erhalten bei Ihrem ersten Termin eine Honorarvereinbarung mit dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker sowie eine Auflistung der in meiner Praxis voraussichtlich zu erwartenden Kosten.

Falls Sie vorab Fragen zur Abrechnung und den zu erwartenden Kosten haben, melden Sie sich gerne telefonisch bei mir.

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